Diagnostik/ Befunde/ Gutachten

Wenn Sie eine klinisch-psychologische Diagnostik bei WahlpsychologInnen in Anspruch nehmen, bekommen Sie bis zu 80% des bezahlten Honorars von Ihrer Krankenkasse rückfundiert. Für die Kostenerstattung benötigen Sie eine ärztliche Zuweisung sowie eine Honorarnote.

Foto: Andreas Keplinger
Foto: Andreas Keplinger

Als klinische Psychologin mit postgradualer Ausbildung in der Neuropsychiatrischen Abteilung/Kinderklinik bin ich autorisiert wissenschaftlich psychologische Testverfahren anzuwenden:

  • Bei Schulschwierigkeiten, kognitiver Leistungsabklärung/Schuleignung/Lernstörungen/Legasthenie/Rechenstörungen
  • Häufig damit in Zusammenhang auftretende psychische, emotionale, somatische Begleitsymptome
  • Früherkennung schulischer Entwicklungsstörungen im Vorschulalter/1. Kl.
  • Zur Feststellung von (krankheitswertigen) Entwicklungsverzögerungen und Verhaltensauffälligkeiten
  • Aufmerksamkeits-, und Konzentrationsfähigkeit
  • Abklärung der affektiven Stimmungslage (Ängste, depressive Verstimmungen, Rückzug, …)
  • Leistungs- und Prüfungsängste etc.

Im Anschluss an die Diagnostik werden in einer ausführlichen Befundbesprechung (Erstellung eines schriftlichen Befundes bzw. Gutachtens) wichtige Informationen für die weitere Vorgangsweise und Hinweise für eine effizientere psychologische / psychotherapeutische / ärztliche Behandlung geklärt.